Wir möchten Ihnen gerne eine optimale Versorgung ihres Kindes anbieten. Dafür sind manchmal Leistungen sinnvoll, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, so genannte „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL).
Nach Berufsordnung sind wir zur Erhebung einer Gebühr verpflichtet und orientieren uns dabei an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Eine entsprechende Kostenübersicht können Sie gerne bei uns erfragen. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten für diese Leistungen.
- Scharlach-Test für Eltern
- kurze ärztliche Bescheinigung (z.B. Babyschwimmen)
- Schulattest
- Kindergartenuntersuchung
- Reisemedizinische Beratung
- Reiseimpfung
- Sporttauglichkeitsuntersuchung
- Sporttauglichkeitsuntersuchung mit EKG und Lungenfunktion
- Attest (Infektionsfreiheit) vor Kurantritt
- ärztliche Bescheinigung für Auslandsaufenthalte
- Apparative Sehtestung unter 4 Jahren
- Apparative Sehtestung über 4 Jahren
- Amblyopiescreening
- Ausstellen eines neuen Impfpasses
- Ausstellen eines neuen Vorsorgeheftes
- Bescheinigungen für Ämter und Versicherungen
- Gutachten für Ämter und Versicherungen
- Nachholen von Vorsorgeuntersuchungen
- zusätzliche Vorsorgeuntersuchung
- Entwicklungstestung
- Ultraschall Nieren und Blase ohne medizinische Indikation
- Ultraschall Abdomen ohne medizinische Indikation
- Ultraschall Gehirn ohne medizinische Indikation
- Labordiagnostik (z.B. Vitaminstatus) ohne medizinische Indikation